Fristlose Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf Vorgesetzten: LAG Hamm bestätigt außerordentliche Beendigung eines 21‑jährigen Arbeitsverhältnisses ohne Abmahnung

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2025, Aktenzeichen 8 SLa 1003/24 Leitsatz: Eine gegenüber einem Vorgesetzen am Arbeitsplatz verübte Tätlichkeit ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Diese stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar. Jedenfalls bei einem nach Art und Intensität gravierenden Eingriff in die körperliche Integrität muss … Weiterlesen