Arbeitgeber muss bei beteiligungspflichtiger Maßnahme nicht auf handlungsfähigen Betriebsrat warten

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2. Kammer), Beschluss vom 30.09.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 2/25 Einleitung und Hintergrund: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelte über die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach einer umfassenden Betriebsänderung (Verlagerung und Kündigungen) im Betrieb eines Parkraumbewirtschaftungsunternehmens. Der Arbeitgeber hatte bereits mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen, als der Betriebsrat erstmals gewählt und konstituiert … Weiterlesen