Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit

Sicherung der Betriebsratstätigkeit bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, Aktenzeichen 7 AZR 340/14

Die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit wird in der Regel nur dann gewahrt, wenn sich die Laufzeit des Arbeitsvertrages mindestens auf die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Betriebsrats erstreckt. Kürzere Zeiten führen zur personellen Diskontinuität.

Antrag auf Teilzeitarbeit

Nicht abgelehnter Antrag auf Teilzeitarbeit gilt als angenommen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 9 AZR 860/13

Wird einem Antrag auf Teilzeitarbeit nicht fristgerecht widersprochen, gilt der Antrag als genehmigt. Nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht muss die Arbeitgeberin bei gegenteiliger Meinung mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverkürzung schriftlich widersprechen.