Wann Arbeitnehmer sich einen hypothetischen Zwischenverdienst anrechnen lassen müssen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2025, Aktenzeichen 1 AZR 135/24 Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.01.2025 (Az. 5 AZR 135/24) ist eine wegweisende Entscheidung zum Thema Annahmeverzugslohn und der Frage, wann sich Arbeitnehmer einen hypothetischen „Zwischenverdienst“ anrechnen lassen müssen. Aus Arbeitnehmersicht ist dieses Urteil besonders erfreulich, da es klare Grenzen für die Zumutbarkeit von schlechter bezahlten Stellen (auch beim bisherigen … Weiterlesen