Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe: Keine Darlegungspflicht der Verhinderung durch den Wahlberechtigten

Bundesarbeitsgericht (7. Senat), Beschluss vom 22.01.2025, Aktenzeichen 7 ABR 1/24 Leitsatz: Die Pflicht des Wahlvorstands, einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert ist, auf sein Verlangen die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zu übersenden, setzt keine Begründung des Verlangens durch den Wahlberechtigten voraus. Der … Weiterlesen