Freigestellter Betriebsrat hat Anspruch auf Zeiterfassung

Zeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 22/12

Mitglieder des Betriebsrates, die von ihrer Arbeit freigestellt sind, um ungehindert ihrer Arbeit als Betriebsratsmitglied nachgehen zu können, haben einen Anspruch darauf, das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin zu nutzen.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011,  2 AZR 381/10

Eine Verwaltungsfachangestellte im medizinischen Dienst war wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Dass der Status ordentlich unkündbar kein Freibrief ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Verstöße gegen die Arbeitszeit waren der Auslöser dafür, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.