Kündigung muss ausreichend begründet sein
Begründung einer außerordentlichen Kündigung nicht ausreichend
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 2 SA 105/13
Liegen keine ausreichenden Beweise für eine Kündigungsbegründung vor, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam.