Fristlose außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11 und 2 Sa 2300/11

Die fristlose außerordentliche Kündigung basierte auf folgenden Umständen: Ein Kraftfahrer legte Pausen ein, ohne diese zu dokumentieren. Dem Arbeitgeber wurden die eingelegten Pausen als Arbeitszeit suggeriert, da der Kraftfahrer keine Hinweise auf Pausen übermittelte. Indem der Kraftfahrer bestritt, pausiert zu haben, wurde das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet. Erst unter dem Zwang einer Zeugenaussage gab der Kraftfahrer die Unterbrechung zu.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011,  2 AZR 381/10

Eine Verwaltungsfachangestellte im medizinischen Dienst war wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Dass der Status ordentlich unkündbar kein Freibrief ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Verstöße gegen die Arbeitszeit waren der Auslöser dafür, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.