Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle gelten als Arbeitszeit

Vergütung für Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 5 AZR 424/17

Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle gelten als Arbeitszeit und sind vergütungspflichtig. Die Vergütungspflicht kann jedoch in Tarif- und Arbeitsverträgen gesondert geregelt werden.