Keine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen möglich
Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen unzulässig
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 2 AZR 295/12
Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist gegenüber einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer unzulässig.