Trotz Eigenkündigung – Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 260/21

Der Umstand, dass sich die Investition in die Fortbildung einer Arbeitnehmerin aufgrund unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit für die Arbeitgeberin nicht amortisiert, ist dem unternehmerischen Risiko zuzurechnen.

Yoga kann als Bildungsurlaub anerkannt werden

Yoga als berufliche Weiterbildung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019, Aktenzeichen 10 Sa 2076/18

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Yoga als Bildungsurlaub anerkannt werden. Die Förderung der persönlichen Kompetenz zum Zwecke der Aufrechterhaltung der berufsfachlichen Kompetenzen im Arbeitsalltag genügt dem Begriff der betrieblichen Weiterbildung.