Kein Anscheinsbeweis mehr: Einwurf-Einschreiben gilt als zu fehleranfällig in der digitalen Praxis und ist damit derzeit kein rechtssicherer Zustellnachweis

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2025, Aktenzeichen 4 SLa 26/24 Leitsatz:  Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (im Anschluss an … Weiterlesen