Bundesarbeitsgericht: Kein Anscheinsbeweis für den Zugang einer bEM-Einladung per Scan-Einschreiben

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25 Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Arbeitgeberin zurückgewiesen und damit die Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung bestätigt. Kernpunkt des Falls war, dass die Arbeitgeberin vor der Kündigung ein erneut erforderliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) nicht wirksam eingeleitet hatte, weil der Zugang der Einladung vom 11. Oktober 2023 nicht bewiesen … Weiterlesen

Einwurf-Einschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.01.2025, Aktenzeichen 2 AZR 68/24 Dieses Urteil ist ein großer Sieg für die Rechtssicherheit von Arbeitnehmern. Es stärkt Ihre Position erheblich, wenn ein Arbeitgeber behauptet, eine Kündigung sei „automatisch“ zugegangen, ohne dafür handfeste Beweise zu liefern. 1. Die Ausgangslage: „Ich habe nichts bekommen“ Oft befinden sich Arbeitnehmer in der Situation, dass der Arbeitgeber … Weiterlesen

Kein Anscheinsbeweis mehr: Einwurf-Einschreiben gilt als zu fehleranfällig in der digitalen Praxis und ist damit derzeit kein rechtssicherer Zustellnachweis

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 14.07.2025, Aktenzeichen 4 SLa 26/24 Leitsatz:  Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (im Anschluss an … Weiterlesen

Zeitpunkt des Zugangs eines in den Briefkasten eingeworfenen Kündigungsschreibens – Beweis des ersten Anscheins

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2024, Aktenzeichen 2 AZR 213/23 Amtlicher Leitsatz: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten bewirkt dessen Zugang beim Empfänger, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der … Weiterlesen