Zeitpunkt des Zugangs eines in den Briefkasten eingeworfenen Kündigungsschreibens – Beweis des ersten Anscheins
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2024, Aktenzeichen 2 AZR 213/23 Amtlicher Leitsatz: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten bewirkt dessen Zugang beim Empfänger, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der … Weiterlesen