Bundesarbeitsgericht: Kein Anscheinsbeweis für den Zugang einer bEM-Einladung per Scan-Einschreiben

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25 Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Arbeitgeberin zurückgewiesen und damit die Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung bestätigt. Kernpunkt des Falls war, dass die Arbeitgeberin vor der Kündigung ein erneut erforderliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) nicht wirksam eingeleitet hatte, weil der Zugang der Einladung vom 11. Oktober 2023 nicht bewiesen … Weiterlesen