Vergütungsansprüche eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

Arbeitsgericht Düsseldorf (10. Kammer), Urteil vom 27.06.2024, Aktenzeichen 10 Ca 545/24 Amtliche Leitsätze: Die Darlegungs- und Beweislast für die Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung mit einem Betriebsratsmitglied trägt der Arbeitgeber. Insoweit kommen dieselben Grundsätze zur Anwendung, wie sie für die korrigierende Rückgruppierung gelten. Dem Arbeitgeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung, … Weiterlesen