Betriebliche Altersversorgung – gleichwertige Versorgung bei Einzelzusage

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.12.2021, Aktenzeichen 3 AZR 123/21

Treu und Glauben verbieten es bei einem grundsätzlichen Auseinanderlaufen des Systems der betrieblichen Altersversorgung und der mit dem Ausschluss des einzelnen Arbeitnehmers vom System verbundenen Einzelzusage, dem Arbeitnehmer die Differenz der Leistungen zu verwehren.