Keine elektronische Signatur ohne erforderliches Zertifikat

Gültigkeit einer elektronischen Signatur

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Aktenzeichen 36 Ca 15296/20

Wird ein System zur elektronischen Signatur ohne erforderliches Zertifikat verwendet, ist das elektronisch unterzeichnete Dokument ungültig.