Vergütungsordnung – Mitbestimmung nach Betriebsübergang
Mitbestimmung beim Entgelt nach Betriebsübergang
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2018, Aktenzeichen 1 ABR 53/16
Ein Betriebserwerber ist grundsätzlich zur Fortführung der im Betrieb bestehenden Vergütungsordnung verpflichtet, da er betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers tritt.