Annahmeverzug – Vergütung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 853/15

Ein Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, nachdem er seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten hat und die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung ablehnt oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.