Urlaubsanspruch bei Kündigung

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013, Aktenzeichen 9 Sa 138/13

Eine Kündigungsschutzklage dient neben der Aufrechterhaltung von direkten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch der Erhaltung von Ansprüchen, die mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, wie etwa Urlaubsansprüchen.

Urlaubsabgeltung bedeutet Zahlung von Geld

Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist reiner Geldanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers endete durch Kündigung. Nach Beendigung des Rechtsstreites über den Kündigungstermin klagte der Arbeitnehmer die Entlohnung für nicht beanspruchten Urlaub während der Arbeitsphase ein. Mit seinem Urteil stellte das BAG klar, Urlaubsabgeltung ist ein reiner Geldanspruch, der nicht den Verfallsfristen des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) unterliegt.