Anforderungen an die Einladung und Durchführung einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands und gerichtliche Bestellung nach erfolgloser Wahlversammlung
Bundesarbeitsgericht (7. Senat), Beschluss vom 24.09.2025, Aktenzeichen 7 ABR 24/24 Leitsätze: 1.Die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands kann prinzipiell nicht in Teilversammlungen iSv. 42 Abs. 1 Satz 3 BetrVG durchgeführt werden. In Schichtbetrieben, nach deren Eigenart es unmöglich ist, dass alle Arbeitnehmer an der Versammlung teilnehmen, haben die Einladenden den Versammlungszeitpunkt so zu bestimmen, dass möglichst viele Arbeitnehmer teilnehmen können. Hierbei … Weiterlesen