Verfallene Gleitzeit wird bezahlt

Verfallene Gleitzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2013, Aktenzeichen 1 ABR 40/12

Der Verfall von Überstunden im Rahmen von Gleitzeitarbeit kann vom Betriebsrat nicht angegriffen werden, solange der Verfall unter Beachtung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen vollzogen wird und die Vergütungspflicht nicht angetastet wird.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011,  2 AZR 381/10

Eine Verwaltungsfachangestellte im medizinischen Dienst war wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Dass der Status ordentlich unkündbar kein Freibrief ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Verstöße gegen die Arbeitszeit waren der Auslöser dafür, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.