Häufige Kurzzeiterkrankungen können personenbedingte Kündigung rechtfertigen
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2024, Aktenzeichen 5 Sa 56/23 Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg‑Vorpommern hat die Kündigungsschutzklage eines Maschinenbauers abgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Schwerin bestätigt. Die ordentliche personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist danach wirksam, ein Verstoß gegen § 612a BGB liegt nicht vor. Leitsätze: Orientierungssatz: Einzelfall einer wirksamen personenbedingten Kündigung nach § … Weiterlesen