Arbeitszeit nach Tarifvertrag

Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2019, Aktenzeichen 19 Sa 1721/18

Arbeitsbedingungen, welche durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Ist der Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit durch Tarifvertrag geregelt, kann der Umfang der Arbeitszeit nicht durch eine Betriebsvereinbarung erhöht werden.

Krankengeld – keine finanzielle Besserstellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 227/10

Die Krankheit eines Beschäftigten währte 6 Wochen und 35 Tage. 6 Wochen lang gilt die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, für den Lohnausgleich des erkrankten Mitarbeiters aufzukommen. Alle Zahlungen, die darüber hinaus gehen, basieren grundsätzlich auf arbeitsvertraglichen  Vereinbarungen oder auf Regelungen in Tarifverträgen. In diesem Fall gab es einen Manteltarifvertrag (MTV), der die Höhe der Krankenzulage nach Ablauf von 6 Wochen regelt. Für die Ermittlung der Krankenzulage war die Bruttovergütung der letzten 12 Monate vor der Krankheit abzüglich des – fiktiven – Krankengeldes, das der Beschäftigte bekommen würde, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wäre, zu berücksichtigen.