Mitbestimmung des Betriebsrats bei mehreren Tarifverträgen im Betrieb

Mitbestimmung bei Vergütungsordnung in tarifpluralem Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 15/14

Ist eine Arbeitgeberin an zwei oder mehr tarifliche Vergütungsordnungen mit unterschiedlichen Gewerkschaften gebunden, ist sie grundsätzlich verpflichtet, unter Beteiligung des Betriebsrats die Arbeitnehmer den Entgeltgruppen der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnung zuzuordnen.

Betriebsvereinbarung hebelt Tarifvertrag nicht aus

Tarifvertrag geht vor Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.Oktober 2013, Aktenzeichen 7 TaBV 56/13

Regelungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die im Tarifvertrag geregelt sind, können nicht durch anderslautende Regelungen in Betriebsvereinbarungen ersetzt werden, es sei denn, der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu. (Siehe § 77 Abs. 3 BetrVG)