Unwirksame sachgrundlose Befristung bei mündlicher Verlängerung

Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2014, Aktenzeichen 13 Sa 434/14

Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn die Verlängerung der Befristung mündlich vereinbart wurde. Das gilt selbst dann, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag wenige Tage später unterschrieben wurde. Eine Unterbrechung von einem Tag genügt, die weitere Befristung unwirksam zu machen.