In einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung muss das Arbeitszeitvolumen angegeben werden

Bundesarbeitsgericht (1. Senat), Beschluss vom 23.09.2025, Aktenzeichen 1 ABR 19/24 Leitsatz Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung iSv. § 93 BetrVG muss mindestens – neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen – eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll. … Weiterlesen