Vertretung mit befristetem Arbeitsverhältnis

Befristetes Arbeitsverhältnis bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 113/13

Befristete Arbeitsverträge für den Zweck der Vertretung sind generell zulässig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Sachgrundes für die Vertretung. Die Vertretung kann unmittelbar, mittelbar oder gedanklich zugeordnet werden.