Schadenersatzanspruch wegen ungenügender Auskunft zur Datenspeicherung

Auskunftsanspruch Datenschutz – Schadenersatzanspruch

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021, Aktenzeichen 10 Sa 443/21

Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich das Recht, von der Arbeitgeberin eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet und ggf. auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten.