Kostenübernahme einer Betriebsratsschulung

Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2017, Aktenezeichen 11 TaBV 1626/16

Die Vermittlung von Kenntnissen in Betriebsratsschulungen ist notwendig, damit der Betriebsrat gegenwärtig oder in naher Zukunft anstehende Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Außer für die Vermittlung von Grundkenntnissen muss ein aktueller betriebsbezogener Anlass für die Schulung bestehen, für den die erworbenen besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft benötigt werden, um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sach- und fachgerecht auszuüben.

Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Notwendige Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2012, 16 TaBV 226/11

Einem neuen Betriebsratsmitglied wurde über einen Zeitraum von insgesamt drei Wochen in gewerkschaftlich organisierten Seminaren Grundlagenwissen der Betriebsratsarbeit vermittelt. Die Arbeitgeberin hielt einen Zeitraum von maximal zwei Wochen für eine Grundlagenschulung als angemessen und verweigerte die Zahlung von Schulungskosten.