Anspruch auf gleiche Lohnerhöhung trotz Altvertrag – Stärkung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zugunsten von Arbeitnehmern

Bundesarbeitsgericht (5. Senat), Urteil vom 26.11.2025, Aktenzeichen 5 AZR 239/24 Leitsatz:  Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. MaĂźgeblich ist hierbei der Zweck fĂĽr die Gewährung der Leistung – hier eine Lohnerhöhung – und nicht … Weiterlesen