Neuer Tarifvertrag kann Urlaubsanspruch mindern
Verringerter Urlaubsanspruch durch geänderten Tarifvertrag
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, AZR 504/10
Eine Sicherheitsmitarbeiterin im Wachdienst verlangte die Gewährung dreier zusätzlicher Urlaubstage, die ihr nach dem alten Tarifvertrag zugestanden hätten. Weitere Forderungen, die sich auf den älteren Tarifvertrag stützen: Zahlung von Urlaubsgeld, Entschädigung für 3 nicht gewährte Urlaubstage sowie 100% Zeitzuschlag für am Ostersonntag geleistete Arbeit.