Neuer Tarifvertrag kann Urlaubsanspruch mindern

Verringerter Urlaubsanspruch durch geänderten Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, AZR 504/10

Eine Sicherheitsmitarbeiterin im Wachdienst verlangte die Gewährung dreier zusätzlicher Urlaubstage, die ihr nach dem alten Tarifvertrag zugestanden hätten. Weitere Forderungen, die sich auf den älteren Tarifvertrag stützen: Zahlung von Urlaubsgeld, Entschädigung für 3 nicht gewährte Urlaubstage sowie 100% Zeitzuschlag für am Ostersonntag geleistete Arbeit.

Mehrurlaub – Verfall nach langer Krankheit

Tariflicher Mehrurlaub verfällt nach sehr langer Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2012, 9 AZR 618/10

Ein Beschäftigter einer technischen Universität wurde arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit dauerte bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach einer Klage des Mitarbeiters erfolgte die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs und des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen. Die Forderung zur Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs wurde damit nicht bedient. Die teilweise Fortführung der Klage verfolgte die Auszahlung des wegen Krankheit nicht beanspruchten tariflichen Mehrurlaubs.

Krankheit kürzt nicht Urlaubsanspruch

Krankheit während des Urlaubs kürzt nicht den Urlaubsanspruch

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.06.2012, C-78/11

Überschneiden sich vorübergehende Krankheitszeiten mit dem bezahlten Jahresurlaub, so sind Urlaubstage die mit Krankheitstagen zusammenfallen später zu gewähren. Der Jahresurlaub dient der Erholung, soll Entspannung und Freizeit ermöglichen. Krankheitsbedingter Urlaub von der Arbeit wird gewährt, um von einer Krankheit zu genesen und wieder arbeitsfähig zu werden. Der Zweck der krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein anderer als der bezahlte Jahresurlaub.