Wann ist eine Gewerkschaft tariffähig?

 

Partielle Tarifunfähigkeit einer Gewerkschaft nicht möglich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 42/21

Die Tariffähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler abzuschließen. Diese Fähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar. Eine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht.