Wann ist eine Gewerkschaft tariffähig?

 

Partielle Tarifunfähigkeit einer Gewerkschaft nicht möglich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 42/21

Die Tariffähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler abzuschließen. Diese Fähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar. Eine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht.

Arbeitsgericht bestellt Wahlvorstand für Betriebsratswahl

Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2016, Aktenzeichen 7 ABR 13/15

Wird der Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen nicht vom Betriebsrat bestellt, ist der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer zu wählen. Findet keine Betriebsversammlung statt oder die Betriebsversammlung wählt keinen Wahlvorstand, wird der Wahlvorstand vom Arbeitsgericht bestellt, nachdem mindestens drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Antrag beim Arbeitsgericht gestellt haben.

Haustarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2016, Aktenzeichen 4 AZR 805/14

Der Haustarifvertrag eines Unternehmens, das auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird, gilt beim bisher tariflosen aufnehmenden Unternehmen weiter.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Flashmob kann Streik unterstützen

Streikbegleitender Flashmob ist Arbeitskampf

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09

Gewerkschaftlich organisierte Flasmobs sind generell ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Als streikbegleitende Aktionen der Gewerkschaft, mit denen tarifliche Ziele verfolgt werden, fallen Flashmobs unter den Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht.