Haustarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2016, Aktenzeichen 4 AZR 805/14

Der Haustarifvertrag eines Unternehmens, das auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird, gilt beim bisher tariflosen aufnehmenden Unternehmen weiter.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.