Remote-Cities ohne eigene Betriebsratsfähigkeit: BAG hält an Leitungs- und Verselbstständigungsmaßstab fest
Bundesarbeitsgericht (7. Senat), Beschluss vom 28.01.2026, Aktenzeichen 7 ABR 23/24 Leitsatz: Die Bestimmung eines Betriebs oder Betriebsteils als betriebsratsfähige Organisationseinheit iSv. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG knüpft an die Ausübung von Leitungsmacht bzw. an ein Mindestmaß organisatorischer Verselbstständigung an, für welche eine bloße „Interessengemeinschaft von Arbeitnehmern“ nicht ausreicht. Der … Weiterlesen