Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin

Die 1990 als Worbs & Zehe-Worbs in Berlin gegründete Kanzlei hat sich unter der Führung von Marion Zehe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, als der Partner für alle Belange des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie verwandter Disziplinen wie dem Sozialrecht etabliert.

Als Team von erfahrenen Anwältinnen, Anwälten und Spezialisten vertreten wir im Arbeitsrecht engagiert und erfolgreich die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten in allen arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten. Dabei kommen uns auch unsere engen Kontakte zu vielen Gewerkschaften zugute.

Konflikte müssen nicht immer vor dem Arbeitsgericht ausgestanden werden. Vielmehr ist fast immer zunächst der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, sinnvoll. Gelingt dies nicht, setzen wir Ihre Rechte auch vor den Arbeitsgerichten durch.

Speziell für den Erfolg außergerichtlicher Verhandlungen zählt mehr als nur die reine Rechtslage. Zum Erfolg führen u.a. eine ausgereifte Strategie, geschickte Verhandlungsführung, Einfühlungsvermögen in den Verhandlungpartner und soziale Kompetenz. Zusammen mit dem fundierten Wissen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind wir in der Lage, für Sie diese Leistung zu erbringen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte am Arbeitsplatz und bei Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten. So bekommen Sie beispielsweise bei Auseinandersetzungen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen unsere Unterstützung.

Beispiel Kündigungsschutz

Sie erhielten eine betriebsbedingte Kündigung und müssen nun reagieren. In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 3 Wochen ab Erhalt bzw. Zugang der Kündigung ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Ob Sie erfolgreich gegen die betriebsbedingte Kündigung vorgehen können, hängt von vielen Einzelumständen ab, die im persönlichen Gespräch geklärt werden müssen. Im Gespräch zeichnet sich ab, ob Sie Chancen haben an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Abfindung für Sie verhandelt werden kann.

Andere Probleme aus dem Arbeitsrecht, die Sie mit unserer Unterstützung lösen können:

  • Vertretung bei Erhalt einer fristlosen Kündigung

  • Vertretung bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung

  • Vertretung bei Erhalt einer personenbedingten Kündigung

  • Entfernungen von Abmahnungen aus der Personalakte

  • Vergütungsstreitigkeiten

  • Zahlung einer Abfindung

  • Streitigkeiten im Rahmen einer Versetzungsanordnung oder eines eigenen Versetzungswunsches

  • Urlaubsgewährung, Zahlung der Urlaubsvergütung

  • Zeugniserteilung und Zeugniskorrektur

  • Arbeitszeitreduzierung

  • Betriebsübergang

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen und Altersteilzeitregelungen

 

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennen wir Ihre Sorgen

Betriebsvereinbarungen entwickeln und abschließen. Dies ist mitunter ein langwieriger Prozess, der häufig besser mit rechtlicher Unterstützung gelingt. In Ihren Aufgaben als Betriebsrat können wir Sie kompetent und zielgerichtet unterstützen.Als Sachverständige stehen wir Ihnen zur Seite bei der Verhandlung und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen unter anderem zu folgenden Themen:

  • Interessenausgleich

  • Sozialplan

  • Sämtliche Fragen zur Mitbestimmung des Betriebsrats (Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden, technische Anlagen, Entgeltgrundsätze etc.)

  • Sämtliche Fragen zur Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats (technische Einrichtungen, Interessenausgleich und Sozialplan etc.)

  • Personalentwicklung

  • Personaloutsourcing

  • Regelungen zum Gesundheitsschutz

  • Regelungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

  • Belastungsanalysen

Im Rahmen der dann folgenden Verhandlungen begleiten wir Sie auch bis zur endverhandelten Betriebsvereinbarung. Wir können für Sie die Führung der Verhandlung übernehmen oder als Ihr juristischer Berater an den Verhandlungen teilnehmen. Gelingt die einvernehmliche Einigung zu den Themen nicht, stehen wir Ihnen auch in der Einigungsstelle als Beisitzer zur Verfügung.

Selbstverständlich führen wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte auch Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten durch.

 

Wir bieten Ihnen die Beratung und außergerichtliche oder gerichtliche Lösung von Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht an. Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Unsere Kenntnis der aktuellsten gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung helfen, den für Sie optimalsten Weg zur Problemlösung zu finden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Schildern Sie Ihr Anliegen per Kontaktformular oder telefonisch.

Profil

Die Kanzlei für
Arbeitnehmerinteressen

Marion Zehe
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Motzstraße 60 | 10777 Berlin
Tel. (030) 25 29 98 43 | 25 29 93 68
Fax (030) 25 29 93 84

Bürozeiten:
Mo–Do 9.00–13.00 Uhr
und 14.00–18.00 Uhr
Fr 9.00–13.00 Uhr

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