Bundesarbeitsgericht kippt altersbezogene Spätehenklausel bei Hinterbliebenenrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2026, Aktenzeichen 3 AZR 107/25 Leitsatz:  Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde und nicht mindestens fünf Jahre Bestand hatte, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn mit … Weiterlesen