Betriebsrat – Mitbestimmungsrecht bei Vergütung
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 57/12, Urteil vom 14.01.2014
Findet eine Änderung der vereinbarten Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter statt, so hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Entlohnungen, die integraler Bestandteil des Vergütungssystems sind, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.