Betriebsrat – Mitbestimmungsrecht bei Vergütung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 57/12, Urteil vom 14.01.2014

Findet eine Änderung der vereinbarten Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter statt, so hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Entlohnungen, die integraler Bestandteil des Vergütungssystems sind, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.