Aufstellung Wählerliste Betriebsratswahl

Nur in Ausnahmefällen kann Betriebsratswahl nichtig sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2021, Aktenzeichen 7 ABR 24/20

Treten Fehler in der Betriebsratswahl auf, kann diese zwar für unwirksam erklärt werden, aber nur in absoluten Ausnahmefällen für nichtig.

Der Betriebsrat führt im Falle seines Rücktritts die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Die Geschäftsführungsbefugnis besteht auch dann fort, wenn nur noch ein Betriebsratsmitglied im Amt ist.