Keine Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats

Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2022, Aktenzeichen 1 AZR 233/21

Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Betriebsrats unterschrieben ist.