Unterrichtung bei Betriebsübergang

Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013, Aktenzeichen 8 AZR 824/12

Betriebsangehörige müssen umfassend bei einem Betriebsübergang unterrichtet werden. Dazu gehört insbesondere die Information über die Identität der Erwerberin. Als erforderliche Daten gelten die Angabe zum Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die korrekte Bezeichnung der erwerbenden Firma. Die Identität der Erwerberin muss sich unmittelbar aus der Einsicht ins Handelsregister ergeben.