Arbeitgeberin hat Reinigungskosten für Hygienekleidung zu bezahlen

Kosten für Reinigung von Hygienekleidung trägt Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016, Aktenzeichen 9 AZR 181/15

Die Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung sind von der Arbeitgeberin zu tragen. Die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Arbeitnehmer.