Sozialplan bei Betriebsschließung: geringere Abfindung für rentennahe Jahrgänge ist zulässige Altersdifferenzierung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2025, Aktenzeichen 18 SLa 674/25 Das Gericht bestätigt aus Arbeitnehmersicht eine fĂĽr rentennahe Beschäftigte eher restriktive Sozialplanregelung und weist die Berufung des klagenden Arbeitnehmers vollständig ab. Ausgangslage des Arbeitnehmers Insgesamt hat der Kläger 26.000 € brutto bekommen, die Arbeitgeberseite meint, damit seien seine SozialplanansprĂĽche vollständig erfĂĽllt. Forderung und Argumente des Arbeitnehmers … Weiterlesen