BAG: Vergangenheitsbezogene Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft setzt besonderes Rechtsschutzinteresse voraus

Bundesarbeitsgericht (4. Senat), Beschluss vom 22.04.2026, Aktenzeichen 4 ABR 2/25 Leitsatz:  Eine Feststellung nach § 99 ArbGG, welcher Tarifvertrag nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG in einem vergangenen Zeitraum zur Anwendung kommt, setzt ein besonderes Rechtsschutzinteresse voraus. Dieses besteht nur, wenn sich aus der begehrten Feststellung gegenwärtig noch konkrete Auswirkungen auf die geschützte … Weiterlesen