Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigtige nur für jene Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit von sich in einer vergleichbaren Lage befindlichen Vollzeitbeschäftigten hinaus gearbeitet werden, verstößt gegen EU-Teilzeit-RL

EuGH – Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.07.2024, Aktenzeichen C-184/22 und C-185/22 Zusammenfassung:  1. Es verstößt gegen § 4 Nr. 1, Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeit (Teilzeit-RL), Art. 157 AEUV sowie Art. 2 Abs. lit. b, Art. 4 Abs. 1 Gleichbehandlungs-RL, wenn eine nationale Regelung die Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte nur für jene Arbeitsstunden vorsieht, die über … Weiterlesen