Keine Abfindung wegen fristloser Kündigung

Anspruch auf Abfindung entfällt wegen fristloser Kündigung des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2017, Aktenzeichen 3 Sa 496/16

Wurde im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung die Zahlung einer Abfindung vereinbart, wird die Abfindung hinfällig, falls der Arbeitnehmer einseitig vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristlos kündigt.

Vergleich für befristetes Arbeitsverhältnis nur gerichtlich wirksam

Außergerichtlicher Vergleich rechtfertigt nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, Aktenzeichen 7 AZR 369/15

Hat das Gericht am Abschluss des Vergleichs nicht durch einen eigenen Vergleichsvorschlag verantwortlich mitgewirkt, ist das durch den Vergleich der Parteien zustande gekommene befristete Arbeitsverhältnis unwirksam.