Nach Vorbeschäftigung keine sachgrundlose Befristung
Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2019, Aktenzeichen 7 AZR 13/17
Die sachgrundlose Befristung soll nach der gesetzgeberischen Konzeption die Ausnahme bleiben, weil dies dazu beiträgt, das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis als Regelfall der Beschäftigung zu erhalten.