Nach Vorbeschäftigung keine sachgrundlose Befristung

Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2019, Aktenzeichen 7 AZR 13/17

Die sachgrundlose Befristung soll nach der gesetzgeberischen Konzeption die Ausnahme bleiben, weil dies dazu beiträgt, das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis als Regelfall der Beschäftigung zu erhalten.

Befristung ohne Sachgrund nach Vorbeschäftigung unwirksam

Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen 5 Sa 256/16

Urteil in Abweichung von herrschender Rechtsprechung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn bereits zuvor mit der gleichen Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis bestand. Dabei ist es unerheblich, wie lange das vorherige Arbeitsverhältnis zurückliegt.

Befristung ohne Sachgrund bei Vorbeschäftigung

Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 11.07.2017, Aktenzeichen 8 Sa 1578/16

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn bereits ein Arbeitsverhältnis mit derselben Arbeitgeberin bestanden hatte. Dabei ist es unerheblich, wie lange das vorherige Arbeitsverhältnis zeitlich zurückliegt.

Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bei Vorbeschäftigung unwirksam

Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2016, Aktenzeichen 17 Sa 14/16

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bei Vorbeschäftigung unwirksam, unabhängig davon, wie lange die Vorbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin zurückliegt.