Freizustellende Betriebsratsmitglieder werden gewählt
Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2021, Aktenzeichen 7 ABR 6/20
Von der Arbeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahl bezieht sich jeweils auf einzelne freizustellende Betriebsratsmitglieder, nicht auf Paare oder Gruppen von Betriebsratsmitgliedern.