Freizustellende Betriebsratsmitglieder werden gewählt

Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2021, Aktenzeichen 7 ABR 6/20

Von der Arbeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahl bezieht sich jeweils auf einzelne freizustellende Betriebsratsmitglieder, nicht auf Paare oder Gruppen von Betriebsratsmitgliedern.

Betriebsratswahl – Herausgabe privater Adressen für Briefwahl

Postadressen für den Wahlvorstand

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2020, Aktenzeichen 16 TaBVGa 75/20

Im Rahmen einer beabsichtigten Betriebsratswahl in Form einer Briefwahl ist die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Wahlvorstand die privaten Adressen sämtlicher Arbeitnehmer des Betriebs bekannt zu geben. 

Mitgliederwahl nicht per Videokonferenz

Wahl von Mitgliedern der Arbeitnehmervertretungen nicht per Videokonferenz

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2020, Aktenzeichen 12 TaBVGa 1015/20

Da für die Wahlen in Vertreterpositionen oder von Ausschussmitgliedern durch die anwesenden Mitglieder der Arbeitnehmervertretung eine ausdrückliche Ausnahme von dem Anwesenheitsgrundsatz fehlt, ist von der Erforderlichkeit einer physischen Anwesenheit der Mitglieder zur Durchführung der Wahlen auszugehen.

Arbeitgeberin trägt gerechtfertigte Kosten des Betriebsrats

Rechtsanwaltskosten Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.11.2017, Aktenzeichen 7 ABR 43/16

Honorarkosten für einen Rechtsanwalt in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, das der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten darf, hat die Arbeitgeberin zu erstatten.

Wann ist eine Betriebsratswahl nichtig?

Betriebsratswahl nur in Ausnahmefällen nichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen 7 ABR 24/03

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen.

Kündigung behindert nicht zwingend Teilnahme an Betriebsversammlung

Teilnahme an Betriebsversammlung trotz Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.02.2017, Aktenzeichen 3 TaBVGa 1/17

Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen seine fristlosen Kündigungen eingereicht, ist ihm der Zutritt zur Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahlen in gleicher Form wie einem Betriebsangehörigen zu gewähren, um sein aktives und passives Wahlrecht nutzen zu können.

Arbeitsgericht bestellt Wahlvorstand für Betriebsratswahl

Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2016, Aktenzeichen 7 ABR 13/15

Wird der Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen nicht vom Betriebsrat bestellt, ist der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer zu wählen. Findet keine Betriebsversammlung statt oder die Betriebsversammlung wählt keinen Wahlvorstand, wird der Wahlvorstand vom Arbeitsgericht bestellt, nachdem mindestens drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Antrag beim Arbeitsgericht gestellt haben.

Nur ein Betriebsrat im gemeinsamen Betrieb

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016, Aktenzeichen 8 TaBV 22/16

Wird der Betriebsbegriff für eine Betriebsratswahl nicht ausreichend gewürdigt, kann die Betriebsratswahl als unwirksam erklärt werden. In einem gemeinsamen Betrieb können nicht zwei unabhängige Betriebsräte gewählt werden.

Betriebsrat darf keine Betriebsgeheimnisse weitergeben

Betriebsratsmitglieder unterliegen Geheimhaltungspflicht

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2015, Aktenzeichen 6 TaBV 48/11

Veröffentlicht ein Betriebsratsmitglied geheimhaltungspflichtige Informationen der Arbeitgeberin und erklärt dies auch zukünftig zu tun, ist sein Ausschluss aus dem Betriebsrat auch dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß aus der vorigen Amtszeit des Betriebsrats stammt.