Änderungskündigung eines Schulbusfahrers wegen distanzlosen Verhaltens gegenüber Kindern ist wirksam
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Kammer), Urteil vom 22.07.2025, Aktenzeichen 2 SLa 34/25 Leitsatz: Ein Busfahrer unterliegt gemäß § 241 Abs. 2 BGB der Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und insbesondere distanzloses Verhalten gegenüber den von ihm zu befördernden Kindern zu unterlassen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Kammer) bestätigt mit Urteil vom 22.07.2025 die Entscheidung … Weiterlesen